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   BFH, 10.08.1989 - V R 154/84   

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https://dejure.org/1989,5780
BFH, 10.08.1989 - V R 154/84 (https://dejure.org/1989,5780)
BFH, Entscheidung vom 10.08.1989 - V R 154/84 (https://dejure.org/1989,5780)
BFH, Entscheidung vom 10. August 1989 - V R 154/84 (https://dejure.org/1989,5780)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 398
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht

    Auszug aus BFH, 10.08.1989 - V R 154/84
    Sie habe keine steuerbare Leistung (in Erwartung einer Gegenleistung der Gemeinde, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495) ausgeführt, sondern (als Gesellschaftszweck) im Interesse der Gesamtbelange des Kreises Grundstücke vorrätig gehalten.

    Steuerbare Leistungen i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) führt ein Unternehmer aus, wenn sich seine Leistung auf den Erhalt einer (möglichen) - in der Regel vereinbarten - Gegenleistung richtet (vgl. BFH, Urteil in BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495).

    Bei der festgestellten vertraglichen Verknüpfung der beiderseitigen Leistungen hat die Klägerin ihre übernommenen Aufgaben im Hinblick auf die gewollte, weil schuldrechtlich vereinbarte Gegenleistung der einzelnen betroffenen Gemeinde, erfüllt (vgl. BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495).

  • BFH, 04.07.1985 - V R 107/76

    Umlagen einer Werbegemeinschaft für Werbemaßnahmen eines Einkaufszentrums sind

    Auszug aus BFH, 10.08.1989 - V R 154/84
    Das FG-Urteil entspricht im wesentlichen den Grundsätzen zur Erfassung steuerbarer Leistungen zwischen Gesellschaften und Gesellschaftern (hier: zwischen einer juristischen Person und ihren Gesellschaftern), auch wenn die vom FG herangezogenen Abgrenzungskriterien der früheren Rechtsprechung - nämlich die Unterscheidung nach (nichtsteuerbare) Erfüllung von sog. Gesamtbelangen und (steuerbarer) Erfüllung von sog. Sonderbelangen der Gesellschafter - vom Senat nicht weiter verfolgt werden (vgl. dazu Urteil vom 4. Juli 1985 V R 107/76, BFHE 145, 244, BStBl II 1986, 153).

    Die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung solcher Gestaltungen kann hier aber offenbleiben (vgl. zur Abgrenzung von Leistungsaustausch und nichtsteuerbarer Erfüllung von Gesellschaftszwecken gegenüber Gesellschaftern einer Personengesellschaft z. B. BFHE 145, 244, BStBl II 1986, 153).

  • FG Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 9 K 142/94

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft; Wirtschaftliche Eingliederung;

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  • BFH, 26.10.2000 - V R 12/00

    USt; Gebietskörperschaft als GmbH-Gesellschafter

    Das FA beruft sich in diesem Zusammenhang zu Unrecht auf das Urteil des BFH vom 10. August 1989 V R 154/84 (BFH/NV 1990, 398).

    Abgesehen davon, dass der vorliegende Sachverhalt und der des Urteils in BFH/NV 1990, 398 nicht ohne weiteres miteinander verglichen werden können, erging das BFH-Urteil vor der gemeinschaftsrechtlichen Klärung der Frage durch die spätere Rechtsprechung des EuGH.

  • BFH, 15.12.1993 - X R 115/91

    Gemeinnützigkeit; Beseitigung und Verwertung von Abfällen gegen Entgelt ist kein

    Steuerbare Leistungen i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1980 führt eine von Gebietskörperschaften gegründete GmbH auch dann aus, wenn sie deren Aufgaben gegen Entgelt übernimmt, das aufgrund zusätzlicher Vereinbarung außerhalb des Gesellschaftsvertrages geschuldet wird (vgl. BFH-Urteile vom 10. August 1989 V R 154/84, BFH/NV 1990, 398; vom 4. Juni 1992 V R 22/90, BFH/NV 1993, 200).
  • FG Schleswig-Holstein, 28.10.2004 - 4 K 86/03

    Beurteilung einer gesellschaftsvertraglich vereinbarten Verlustausgleichszahlung

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Zuschüsse der öffentlichen Hand an private Unternehmer für die Übernahme der Erfüllung öffentlicher Aufgaben als steuerbare Gegenleistung (i. S. eines Entgelts gem. § 10 Abs. 1 UStG) beurteilt werden (BFH-Urteile vom 4. Juni 1992 V R 22/90, BFH/NV 1992, 200; vom 27. Juni 1996 V R 35/95, BFH/NV 1997, 155 - Personalgestellung - vom 25. März 1993 V R 84/89, BFH/NV 1994, 59; BFH/NV 1990, 398 - Wirtschaftsförderung -).

    Die Zahlungen erfolgten ersichtlich als leistungsunabhängige (BFH, BFH/NV 1990, 398) Subvention zur Verfolgung eines öffentlichen Zwecks, nämlich zur Wirtschaftsförderung.

  • BFH, 04.06.1992 - V R 22/90

    Umsatzsteuerpflicht bei Übernahme von Aufgaben kommunaler Gebietskörperschaften

    Das gilt auch, wenn ein privater Unternehmer Aufgaben kommunaler Gebietskörperschaften gegen Entgelt übernimmt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 10. August 1989 V R 154/84, BFH/NV 1990, 398, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1990, 147).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.11.1999 - 2 K 3459/98
    Dieses Urteil werde vom BFH in seinem Urteil vom 10. August 1989 - V R 154/84 (BFH/NV 1990, S. 398), das die umsatzsteuerliche Beurteilung von von Gebietskörperschaften gegründeten Gesellschaften, die deren Aufgaben gegen Entgelt übernehmen, offen gelassen hat, zitiert.
  • BFH, 04.06.1992 - V R 31/88

    Umsatzsteuerpflicht bei Übernahme von Aufgaben kommunaler Gebietskörperschaften

    Das gilt auch, wenn ein privater Unternehmer Aufgaben kommunaler Gebietskörperschaften gegen Entgelt übernimmt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 10. August 1989 V R 154/84, BFH/NV 1990, 398, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1990, 147).
  • BFH, 04.06.1992 - V R 33/89

    Übernahme der Tierkörperbeseitigung mi Sinne einer steuerbaren Leistung

    Das gilt auch, wenn ein privater Unternehmer Aufgaben kommunaler Gebietskörperschaften gegen Entgelt übernimmt (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 10. August 1989 V R 154/84, BFH/NV 1990, 398, UR 1990, 147).
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